Haus, Baum und Garten – Bäume auf Privatgrundstücken

Baum im privaten Garten mit Pilzbewuchs

Warum möchten Sie Ihren Baum zurechtschneiden, auslichten, abschneiden, stutzen, wegschneiden, umsägen, fällen oder kappen?

Icon eines Baumes
  • Ist der Baum krank?
  • Haben Sie Bedenken wegen der Sicherheit?
  • Ist Ihnen der Baum zu groß?

Ein Baum hat viele Funktionen

  • Ästhetik
  • Luftfilter, CO2 Speicher
  • Stabilisierung des Bodens
  • Wertsteigerung der Immobilie

Baumpflege: Zwischen Ästhetik und Erhalt der Vitalität

Eine Funktion kann dabei Fluch und Segen zugleich sein. Ein Baum kann Schatten spenden und damit gleichzeitig Licht nehmen. Er kann Gestaltungselement sein, ein angenehmes Mikroklima bilden, aber dabei Laub abwerfen.

Wie reagiert ein Baum auf einen Schnitt?

Mit den Jahresringen steigt bei Bäumen auch das Bedürfnis nach fachgerechter Pflege. Vitalität und Stabilität sollen langfristig erhalten bleiben. Um das zu erreichen, bieten wir Ihnen Unterstützung bei Entscheidungen um das Thema Baum und Umfeld.

Unser Ziel:
Vitale, schöne und verkehrssichere Bäume, an denen Sie lange Ihre Freude haben.

Wie reagiert ein Baum auf einen Schnitt?

Fakten

  • „Ein Baumschnitt ist auch bei einer Baumschutzverordnung ganzjährig erlaubt.“
  • „Ein Baum kann auch ohne Baumschutzsatzung geschützt sein.“
  • Artenschutz gilt das ganze Jahr.“
  • „Große Schnitte erhöhen bereits in kurzer Zeit den Pflegeaufwand und damit die Kosten“

Der Baumschnitt ist mit Artenschutz vereinbar

Wir als Fachfirma passen den optimalen Schnittzeitpunkt an die Maßnahme an und arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik:

  • Bäume dürfen das ganze Jahr über geschnitten werden.
  • Bäume sollten sogar in der Wachstumsphase geschnitten werden.
  • Dabei ist Artenschutz über das ganze Jahr hinweg ein relevantes Thema.

Ähnlich wie bei einer Baumschutzverordnung können auch Bäume auf Ihrem privaten Grundstück geschützt sein. Im Bebauungsplan oder B-Plan sind teilweise Bäume als schützenswert für einzelne Grundstück eingetragen.

Auch hier sind ganzjährig baumschonende Pflegeschnitte zum Baumerhalt ohne Genehmigung erlaubt.

Fällungen oder stark eingreifende Schnittmaßnahmen müssen hier vorher genehmigt werden.

Ob es bei Ihnen einen Bebauungsplan gibt, können Sie auch immer bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde erfragen.

Hier gibt es eine Baumschutzverodung in unserem Einsatzgebiet:

Ein baumschonender Pflegeschnitt ist für den Erhalt von Bäumen in Städten notwendig.

Die Richtlinie ZTV Baumpflege von Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL) beschreibt den aktuellen Stand der Technik zum Thema Baumpflegemaßnahmen ab.

Wir sind eine Fachfirma und grenzen uns ganz klar von unerlaubten Maßnahmen ab.