Unser Einsatzgebiet
Wir sind Ihr Partner vor Ort
- Ostallgäu
- Landsberg am Lech
- Unterallgäu
- Augsburg
- Augsburger Land
- München
- Münchener Land
- Dachau
- Fürstenfeldbruck
- Starnberg
FAQ`s und Häufige Fragen zum Thema Baumschutz
Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Im §39 BNatSchG steht der allgemeine Artenschutz und dessen Schutzzeiten.
Wenn keine Tiere oder Lebensstätten betroffen sind, ist ein Baumschnitt grundsätzlich erlaubt.

Tiere und Pflanzen die streng geschützt sind stehen im §44 BNatSchG. Sensible Bereiche, die immer vorher geprüft werden müssen, sind vor allem Naturschutzgebiete. Dort können besonders geschützte Arten oder streng geschützte Arten vorkommen. Hier gilt ein ganzjähriger Schutz.
Wir machen vor jeder Maßnahme eine artenschutzrechtliche Vorprüfung und passen die Zeit optimal an.
Eine Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung regelt jede Gemeinde oder Stadt individuell. Der Zweck ist, dass der grüne Charakter der Orte erhalten bleibt. Sie regelt in erster Linie ab wann eine Genehmigung benötigt wird. Auch hier sind ganzjährig baumschonende Pflegeschnitte zum Baumerhalt ohne Genehmigung erlaubt.
Der wesentliche Unterschied ist bei einer geltenden Baumschutzsatzung, dass in der Regel Fällungen oder stark eingreifende Schnitte vorher genehmigt werden müssen.
Hier gibt es eine Baumschutzverodung in unserem Einsatzgebiet:
- Ausgburg
- Augsburg Stadt
- Dachau
- Dachau Stadt
- Fürstenfeldbruck
- Gröbenzell
- Eichenau
- Emmering
- Maisach
- Landsberg am Lech
- Schondorf
- Münchener Land
- Planegg
- Oberschleißheim
- Unterschleißheim
- Neuried
- München Stadt
- Ostallgäu
- Starnberg
- Pöcking
- Unterallgäu
- Bad Wörishofen
Ähnlich wie bei einer Baumschutzverordnung können auch Bäume auf Ihrem privaten Grundstück geschützt sein. Im Bebauungsplan oder B-Plan sind teilweise Bäume als schützenswert für einzelne Grundstück eingetragen.
Auch hier sind ganzjährig baumschonende Pflegeschnitte zum Baumerhalt ohne Genehmigung erlaubt.
Fällungen oder stark eingreifende Schnittmaßnahmen müssen hier vorher genehmigt werden.
Ob es bei Ihnen einen Bebauungsplan gibt, können Sie auch immer bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde erfragen.
Ein baumschonender Pflegeschnitt ist für den Erhalt von Bäumen in Städten notwendig.
Die Richtlinie ZTV Baumpflege von Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL) beschreibt den aktuellen Stand der Technik zum Thema Baumpflegemaßnahmen ab.
Unsere Zertifizierungen: Garantierte Qualität und Artenschutz.

